Auch wenn es einige deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt, so ist zunächst beiden gemeinsam, dass auch Rentner Beiträge bezahlen müssen. Nun stellt sich aber die Frage, wie hoch die Beiträge im Rentenalter in der GKV und in der PKV ausfallen.
Rentner, die Pflichtmitglieder in der GKV sind, bezahlen die Hälfte des Versicherungsbeitrages selbst, die andere Hälfte übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei ergibt sich die Höhe des Beitrages wie auch bei Arbeitnehmern daraus, wie hoch die Rente ausfällt. Rentner, die nur eine geringe Rente beziehen, bezahlen dementsprechend niedrigere Beiträge als Rentner mit einer größeren Rente.
Ebenfalls wie bei Arbeitnehmern, bei denen die Versicherungsbeiträge automatisch vom Lohn oder Gehalt abgeführt werden, werden auch die Versicherungsbeiträge von Rentnern von der Monatsrente einbehalten und automatisch von der gesetzlichen Rentenkasse an die GKV überwiesen. Letztlich sind Rentner in der GKV damit Arbeitnehmern gleichgestellt und somit auch in gleichem Maße von Leistungskürzungen und -streichungen sowie von Beitragserhöhungen betroffen.
In der PKV hingegen beinhaltet der Versicherungsbeitrag neben dem Risikoanteil, der die aktuell verursachten Kosten deckt, auch einen Sparanteil. Dieser Sparanteil wird verzinslich angelegt und verwendet, um die sogenannten Altersrückstellungen zu bilden. Reicht der Versicherungsbeitrag des Rentners dann nicht mehr aus, um die Kosten zu finanzieren, die er verursacht, wird die Differenz durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen ausgeglichen.
Auf diese Weise wird weitestgehend verhindert, dass sich die Beiträge aufgrund des Alters erhöhen. Ab dem 85. Lebensjahr werden die angesammelten Altersrückstellungen zudem eingesetzt, um den Beitrag für die PKV zu senken. Allerdings müssen auch Rentner, die privatversichert sind, ihre Versicherungsbeiträge nicht gänzlich alleine aufbringen.
Stellen sie einen entsprechenden Antrag, erhalten sie von ihrem Rentenversicherungsträger den gleichen Zuschuss für ihre Versicherungsbeiträge wie auch in der GKV pflichtversicherte Rentner. Zudem besteht für Rentner in der PKV die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln und damit Kosten einzusparen, wobei die Vorteile der privaten Krankenversicherung erhalten bleiben und auch die Altersrückstellungen mitgenommen werden können.
Letztlich besteht somit kein Grund, aus Angst davor, die Beiträge im Rentenalter nicht mehr aufbringen zu können, auf eine private Krankenversicherung zu verzichten, wenn die Wahlmöglichkeit besteht. Bei einem PKV-Test werden die Vorteile nämlich recht schnell deutlich. So kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag individuell und bedarfsgerecht gestalten und erhält nicht nur bessere Leistungen, sondern überdies Leistungen, die unabhängig von den Änderungen im Gesundheitswesen vertraglich garantiert sind. Dennoch sollte vor einem Vertragsabschluss immer in einem PKV Vergleich ermittelt werden, welcher Anbieter das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet, dies aber nicht nur aktuell, sondern vor allem auch langfristig.